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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sabrina Tilly Fotografie

1. GELTUNGSBEREICH Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Sabrina Tilly Fotografie (nachfolgend “Fotografin“ genannt) und dem Auftraggeber, soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt. Sie geltend als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht umgehend widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen und finden keine Anwendung, es sei denn Fotografin stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Der Begriff „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB umfasst alle von der Fotografin hergestellten Produkte unabhängig davon, in welcher technischen Form und/oder Medium sie erstellt wurden und/oder vorliegen (z.B. Papierbilder, Dia-Positive, Negative, Still-Videos, digitale Stehbilder, Videos, Datenträger jeglicher Art etc.). Der Auftraggeber ist Verbraucher, sofern der Auftrag überwiegend weder seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Vertragsabschluss in Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. URHEBERRECHT Der Fotografin steht im Hinblick auf die hergestellten Lichtbilder das Urheberrecht nach Maßgabe des Urhebergesetzes zu. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder ausschließlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Grundsätzlich erfolgt eine Rechteinräumung an den von der Fotografin hergestellten Werken nur in Form eines einfachen Nutzungsrechts, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Sofern nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden, besitzt der Auftraggeber nicht das Recht, die hergestellten Lichtbilder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. §60 UrhG wird damit ausdrücklich abbedungen. Erst nach vollständiger Zahlung des Honorars gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Die Fotografin kann bei der Verwertung der Bilder verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die unterbliebene Namensnennung kann zu einem Schadensersatzanspruch seitens der Fotografin berechtigen. Die Rohdaten der Werke verbleiben bei der Fotografin, sofern die Herausgabe nicht gesondert mit der Fotografin vereinbart wurde.

3. NUTZUNG UND VERBREITUNG Eine Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf dem elektronischen Wege hergestellt hat, ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin erlaubt. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht zum internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, Diskette oder ähnlichen Datenträgern ist nur mit einer gesonderten Vereinbarung erlaubt. Es bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin, sofern eine Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bild-schirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, erfolgen soll. Es besteht seitens der Fotografin gegenüber dem Auftraggeber keine Verpflichtung zur Herausgabe von Datenträgern, Dateien und Daten, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde. Wenn dies gewünscht ist, ist die Herausgabe gesondert zu vergüten. Sofern die Fotografin die Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt hat, bedarf es für die Veränderung einer vorherigen Einwilligung seitens der Fotografin. Die Kosten und die Gefahr des Transports der Datenträger, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen. Wenn dieses Recht nicht eingeräumt wurde, beinhaltet die Nutzungsrechtseinräumung nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.

4. BEARBEITUNG Eine Bearbeitung der von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung, unabhängig von analog oder digital, erfordert die Zustimmung der Fotografin. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind von dem Auftraggeber digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Namen der Fotografin mit der Bilddatei elektronisch verknüpft ist, damit die Fotografin als Urheber der Bilder bei jeder Handlung klar und deutlich identifizierbar ist. Sofern der Auftraggeber die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt, sichert er dieser zu, hierzu berechtigt zu sein. Insofern wird die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, sofern die Pflichtverletzung darauf beruht.

5. VERGÜTUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT Für die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Etwaige Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc. trägt der Auftraggeber. Das Honorar als Pauschalhonorar erhöht sich, sofern die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten, wesentlich überschritten wird entsprechend. Sofern ein Zeithonorar zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber vereinbart ist, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den ausgemachten Tages- bzw. Stundesatz. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung bezahlt. Die Fotografin behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Die hergestellten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Honorars im Eigentum der Fotografin.

6. HAFTUNG / VERNICHTUNG VON FOTOS Die Fotografin haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den wesentlichen Vertragspflichten stehen, nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, sofern die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgte. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, haftet die Fotografin für Schäden an Aufnahmeobjekten, Filmen, Displays, Vorlagen, Layouts, Negativen oder Daten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin verpflichtet sich zur sorgfältigen Aufbewahrung der Negative und/oder Daten. Sie ist nach einer Dauer von drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zur Vernichtung der von ihr aufbewahrten Daten und/oder Negativen berechtigt. Für die Lichtbeständigkeit und die Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet die Fotografin nur im Rahmen der Garantie-leistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7. GEWÄHRLEISTUNGSRECHT Für die Ansprüche resultierend aus einem Sachmangel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht für gelieferte Sachen lediglich ein Jahr. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllt. Sofern der Auftraggeber der Fotografin keine Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder erteilt, sind Reklamationen bezüglich der künstlerisch-technischen Gestaltung und hinsichtlich der Bildauffassung ausgeschlossen. Für Änderungswünsche während und nach der Auftragsproduktion trägt der Auftraggeber die Mehrkosten. Für Fristenüberschreitungen haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. AUFTRAGSSTORNIERUNG/ AUSFALLHONORAR Sofern ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist dieser gegenüber der Fotografin abzusagen. Die Absage kann auch mündlich erfolgen. Dafür steht der Fotografin ein Ausfallhonorar wie folgt zu: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 %; Storno 3-7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %; ab 2 Tagen vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme.

9. NEBENPFLICHTEN Der Auftraggeber versichert der Fotografin, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen die erforderlichen Marken- und Urheberrechte besitzt und bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung hat. Der Auftraggeber haftet für Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. Die Aufnahmeobjekte sind seitens des Auftraggebers rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Sofern der Auftrag-geber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Tage später abholt, ist die Fotografin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auslagern zu lassen. Hierbei gehen auch die Transport- und Lagerkosten zu Lasten des Auftraggebers. Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder/ Datenträger zu Auswahl, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/ Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten zurückzusenden, es sei denn, es ist was anderes vereinbart. Die Fotografin kann für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/ Datenträger Ersatz verlangen, sofern die Beschädigung bzw. der Verlust nicht auf dem Verschulden der Fotografin beruht. Erfolgt eine Überlassung von Lichtbildern/ Datenträgern aus dem Archiv der Fotografin, so hat der Auftraggeber die ausgewählten Werke innerhalb eines Monats nach Verwendung und die nicht ausgewählten Werke innerhalb eines Monats nach Zugang zurückzuschicken. Schickt der Auftraggeber die Werke trotz Aufforde-rung nicht zurück, kann die Fotografin eine Blockierungsgebühr von EUR 1,00 pro Tag und Lichtbild verlangen. Die Beschädigung oder der Verlust der Werke berechtigen die Fotografin zum Schadensersatzanspruch.

10. STREITSCHLICHTUNG Die Europäische Kommission stellt unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.show  eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die, sofern ein Verbraucher Vertragspartner ist, dieser für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen kann und auf der weitere Informationen zum Thema „Streitschlichtung“ zu finden sind. Im Hinblick auf eine alternative Streitbeilegung ist die Fotografin weder bereit, noch dazu verpflichtet, im Falle einer Streitigkeit mit einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / DATENSCHUTZ Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Gleiches gilt sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt oder nach Vertragsschluss der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Fotografin finden Sie unter:  www.sabrinatilly.de/allgemeine-datenschutzerklaerung/

Stand: 31.01.2019